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Agrarministerkonferenz: Gegen Stilllegung im Rahmen der GAP-Reform

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Auf der Herbstkonferenz sprachen sich die Agrarminister der Länder einstimmig gegen eine vollständige Herausnahme von landwirtschaftlichen Flächen aus der Produktion aus.

Auf diesen Flächen soll eine produktive Nutzung möglich bleiben, „die unter Umweltgesichtspunkten besonders positiv zu beurteilen ist“, heißt es in dem Beschluss. Dazu zählen die Minister besonders Flächen, die bestimmten Agrarumweltmaßnahmen unterliegen. Betriebe mit kleinen Flächen (weniger als 15 Hektar) sollen von der Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen ausgenommen werden.
Auch für Betriebe mit überwiegendem Dauergrünlandanteil wollen die Minister unter bestimmten Voraussetzungen eine Freistellung von den Greening-Verpflichtungen mit Ausnahme des Grünlanderhaltungsgebots.
Offen zeigen sich die Agrarminister gegenüber Vorschlägen, eine Umweltzertifizierung als Voraussetzung zur Erfüllung der Greening-Auflagen anzuerkennen. Außerdem bekräftigen sie ihre grundsätzliche Zustimmung zu drei obligatorischen einzelbetrieblichen Maßnahmen „Anbaudiversifizierung“, „Dauergrünlanderhaltungsgebot“ und Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen. Diese wurde von der EU-Kommission gefordert.
 
Ein sogenanntes „Menümodell“, bei dem die Landwirte unter mehreren Maßnahmen auswählen können, wird von den Ministern aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands kritisch gesehen. red.


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