Wisente: Das Gericht Arnsberg äußert Zweifel an der Gefahrenlage durch diese Tiere (Symbolbild: magdalena stock.adobe.com)
Antrag der Kreisverwaltung abgelehnt. Genug Möglichkeiten vorhanden
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat mit Beschluss von Donnerstag, 8. Dezember 2022, den Antrag des Kreises Siegen-Wittgenstein auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Trägerverein Wisent-Welt Wittgenstein als unzulässig abgelehnt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Kreis nach den Fachgesetzen umfangreiche Eingriffs- und Regelungsbefugnisse habe. Daher sei die Behörde auch ohne Inanspruchnahme des Gerichts in der Lage, den behaupteten Gefahrenlagen Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig äußerte das Gericht aber bereits “gravierende” Zweifel an den Gefahrenlagen, die der Kreis anführte. Bislang sei nämlich keine der für Gefahrenabwher zuständigen Behörden tätig geworden. Die dadurch zum Ausdruck kommende Gefahreneinschätzung und – prognose spreche für sich. Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Vertrages über die Freisetzungsphase und zur Eigentumsaufgabe hat sich das Gericht ausgehend von seinem Ansatz nicht äußern müssen.
Die Wisent-Allianz erwartet von der Kreisverwaltung, dass ihre bereits vor Wochen eingereichten Vorschläge zum Wohl der Tiere – insbesondere zur angebotenen Winterfütterung – nun unverzüglich umgesetzt werden und dem fraktionsübergreifenden Willen damit Rechnung getragen wird. PM/al