Mit Änderungen im Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz will die Bundesregierung die Umsetzung einer EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Tier- und Pflanzenarten sicherstellen. Der Gesetzentwurf (Drucksache 18/11942) regelt vor allem Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten.
Der Waschbär ist kürzlich in die Liste der invasiven Arten beigetragen worden.
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Der Gesetzentwurf (Drucksache 18/11942) regelt vor allem Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten. Ziel ist, „die nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und die mit ihr verbundenen Ökosystemdienstleistungen zu verhindern, zu minimieren und abzuschwächen“. Im Bundesjagdgesetz sollen die Revierinhaber zur Unterstützung verpflichtet werden. Ausdrücklich wird festgelegt, dass Kosten, die ihnen für die Umsetzung der Managementmaßnahmen entstehen, nicht erstattet werden. red.