In Graubünden (Schweiz) ist es künftig verboten, Rot- und Rehwild zu füttern, außer in einem besonders harten Winter. Das ist nach Medienberichten der überraschende Ausgang einer Teilrevision des Bündner Jagdgesetzes, die am 18. Oktober den Großen Rat des Kantons passierte.
Rot- und Rehwild dürfen zukünftig nur noch in besonders harten Wintern gefüttert werden.
Foto: Jürgen Weber
Das Argument: Wild verbeiße um die Fütterungen herum zu viele Bäume. Ausgangspunkt war eine Initiative aus eher jagdfernen Tierschutzkreisen. Diese wurde abgelehnt, einzelne Aspekte daraus sollten jedoch Berücksichtigung finden. Im Revisionsentwurf war unter anderem vorgesehen, dass eine „Promillegrenze“ von 0,5 bei der Jagd eingeführt werden soll, wie sie auch für Autofahrer gilt. Der Große Rat entschied sich dagegen, da kein einziger Jagdunfall bekannt sei, bei dem Alkohol eine Rolle gespielt habe.
Auch die Vorschrift bleifreier Munition, Schießleistungsnachweise und ein Verbot der Fallenjagd standen im Raum, ebenso neue zeitliche Regelungen der Hoch- und Sonderjagd. Den Medienberichten zufolge, wurde aber nichts davon umgesetzt. vk