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Grenzüberschreitende Nachsuchen

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Erstmals gibt es ein Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland, das es ermöglicht, Nachsuchen über die Landesgrenzen hinaus durchzuführen. Das berichtet die Vereinigung der Jäger des Saarlandes in einer Pressemitteilung.

Grenzüberschreitende Nachsuchen
Monsieur le Président Pierre Lang (l.) und Landesjägermeister Josef Schneider beim Unterzeichnen des Abkommens
Foto: VJS

Am 3. April unterschrieben in Saarwellingen Pierre Lang, Präsident der Fédération Départementale des chasseurs de la Moselle, und Landesjägermeister Josef Schneider das Abkommen.

Nun dürfen die fünf französischen und fünf saarländischen, namentlich benannten, Schweißhundeführer die jeweilige Nachbargrenze übertreten. Bisher mussten Nachsuchen an der Grenze beendet werden. Die Hundeführer werden über die notwendigen jagdrechtlichen Regelungen des Nachbarlandes geschult. red.


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