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Grüner Umweltminister will Jagdzeiten ändern

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Schleswig-Holsteins grüner Umweltminister Robert Habeck macht ernst: Nach knapp einem Jahr im Amt hat er jetzt einen Entwurf zur Novellierung der Landesjagdzeitenverordnung vorgelegt.

(Foto: robert-habeck.de)
(Foto: robert-habeck.de)
Danach soll die Jagdzeit für das gesamte Schalenwild mit Ausnahme von Frischlingen und Überläufern am 15. Januar enden. Es ist beabsichtigt, dieses Jagdzeitende auch auf den Rehbock auszudehnen. Die Jagdzeit für Rehböcke würde dann künftig vom 1. Mai bis 15. Januar andauern.
Zur Begründung heißt es, man wolle den Jagddruck minimieren und die Jagdzeiten möglichst synchronisieren. Gemeinschaftsjagden sollen auf den Zeitraum November /Dezember konzentriert werden. Durch die Verlängerung der Jagdzeit für Rehböcke will man die Erfüllung der Abschusspläne bei örtlich überhöhten Rehwildbeständen erleichtern.
Außerdem sollen künftig Rebhühner, Mauswiesel, Höckerschwäne, Elstern, sämtliche Möwenarten sowie Krick- und Reiherenten nicht mehr bejagt werden dürfen.
Das Rebhuhn sei ohnehin stark zurückgegangen, heißt es in der Begründung für den neuen Entwurf. Die Jägerschaft habe mit zurückhaltender Bejagung richtig reagiert. Deshalb will Minister Habeck die Jagd auf Rebhühner zukünftig gänzlich verbieten.
Zur Begründung eines Bejagungsverbotes von Elstern heißt es, diese sei in den vergangenen Jahren weitgehend aus der freien Landschaft verschwunden und brüte lediglich noch in Siedlungsbereichen. Die selektive Einzelfangjagd auf Rabenkrähen wird ebenfalls verboten. Krähenjagd soll künftig nur mit der Schusswaffe erlaubt sein.
Für die Jagd auf das Mauswiesel bestehe kein vernünftiger Grund, ebenfalls nicht für die Jagd auf die Möwen. Einige Arten seien stark zurückgegangen. Außerdem bestehe hier Verwechslungsgefahr mit seltenen Arten.
Die Verwechslungsgefahr mit Sing- und Zwergschwänen muss auch als Begründung für das beabsichtigte Verbot der Jagd auf Höckerschwäne herhalten. Diese seien außerdem mit den geschützten Schwanenarten vergesellschaftet, was zu Störungen führe. Auch die Jagd auf das Blesshuhn führe zur Störung anderer Wasservogelarten und sei ohnehin nicht notwendig.
Für den Fuchs soll künftig eine feste Jagdzeit vom 01.07. bis 28.02. gelten, um „etwaige Zweifelsfälle hinsichtlich des Muttertierschutzes dadurch im Interesse des Tierschutzes zu beseitigen“.
Der Entwurf über die neue Jagdzeitenverordnung wurde den Jagd- und Naturschutzverbänden heute zur Stellungnahme übermittelt und wird voraussichtlich auf dem Landesjägertag Schleswig-Holstein am 27. April in Rendsburg intensiv diskutiert werden.
mh

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