Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) „Herrmann gegen Deutschland”, in dem sich ein Grundbesitzer aus Rheinland-Pfalz gegen seine Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft wehrt, geht in die nächste Runde.
Ende Juni 2011 hat ein Ausschuss des EGMR in Straßburg entschieden, das Verfahren vor der großen Kammer des Gerichtshofs fortzusetzen. Das Urteil der kleinen Kammer vom Januar 2011, die eine Pflichtmitgliedschaft für rechtens hielt, ist damit aufgehoben.
Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) und Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) sind am Verfahren weiterhin als Drittbeteiligte zugelassen. Sie werden die Bedeutung der Jagd für die Gesellschaft mit Nachdruck verdeutlichen. Denn öffentliche Interessen wie Seuchenprävention oder Abwehr von Wildschäden lassen sich in Deutschland ohne flächendeckende Bejagung nicht realisieren. Moralische Bedenken und Vorstellungen Einzelner dürfen laut DJV nicht dominieren oder der Allgemeinheit gar aufgezwungen werden. Dies sieht das Bundesverfassungsgericht in Deutschland genauso wie die Mehrheit der Richter der kleinen Kammer des EGMR.
Ob eine Pflichtmitgliedschaft die Grundrechte auf Schutz des Eigentums und der Gewissensfreiheit verletzt oder Eigentümer kleiner Grundstücke diskriminiert werden, prüft die große Kammer des EGMR jetzt. In Deutschland hat der Beschwerdeführer in allen Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht verloren.
red.