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Heckrinder-Prozess Leer: 3.000 Euro Geldstrafe

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Matthias Bergmann wurde am 22. April für den Hungertod der rund 20 Heckrinder in Aurich und Leer (WuH 10/08) vor dem Schöffengericht in Leer für schuldig erklärt.

Der ehemalige Geschäftsführer vom NABU Ostfriesland und der Luno, der „Landschaftspflege- und Naturerlebnis GmbH“, wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Sein ebenfalls verklagter Mitarbeiter wurde zu 300 Euro verurteilt.
Die Anklage lautete Tierquälerei. Das Gericht entschied „fahrlässig gehandelt“.
Zwischenzeitlich verhungerten weitere Heckrinder. Dieses Mal bei einem NABU-Beweidungsprojekt in Baden-Württemberg. Mehr dazu lesen Sie in der kommenden WuH-Ausgabe 10/09, die am 20. Mai erscheint.


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