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Herkunftsnachweis für Lebensmittel

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Ab Juli gilt eine neue EU-Verordnung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, die auch Jäger betrifft.

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Ab 1. Juli 2012 regelt ein neues EU-Gesetz Pflichtangaben bei der Abgabe von Wildbret. Foto: Redaktion
Jäger, die Wild nicht direkt an den Endverbraucher, sondern an Lebensmittelunternehmer wie Gastwirte, Metzger oder Wildhändler abgeben, müssen ab dem
1.7. 2012 die neue Durchführungsverordnung der EU (EU Nr. 931/2011) zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln beachten.
 
Die Vorschrift sieht dem Lebensmittel beiliegende Pflichtangaben vor, die deren nachvollziehbare Herkunft sicherstellen soll.
 
Angegeben werden muss bei der Abgabe von Wildbret aller Wildarten:
  • Name und Anschrift des Versenders, des Empfängers sowie falls abweichend von den vorherigen des Eigentümers,
  • Beschreibung der Wildart,
  • Menge (Anzahl der Stücke oder bei Verkauf von Teilen z.B. „ein Rehrücken”,
  • das Datum.
Außerdem muss das Wildbret dem „Beipackzettel” eindeutig zuzuordnen sein (z. B. über eine am Wildbret angebrachte Marke, die die gleiche Nummer wie die Bescheinigung hat). 
 
Die Informationspflichten zu lebensmittelhygienisch bedenklichen Merkmalen haben unabhängig von der neuen EU-Vorschrift weiterhin Gültigkeit.
Der Jagdausübungsberechtigte muss die Informationen über die Herkunft des Wildbrets solange aufheben, bis es verzehrt wurde und sie ggf. auf Anforderung der Lebensmittelüberwachungsbehörde mitteilen.
 
Amtliche Vordrucke gibt es nicht. Wildursprungsscheine für Schalenwild (in einigen Bundesländern üblich) können genutzt werden, wenn zusätzlich das Datum der Abgabe und der Empfänger des Wildbrets notiert werden.
 
Auch die Trichinenbescheinigungen können verwendet werden, sofern der Jagdausübungsberechtigte eine Kopie aufbewahrt.  red
 
Der Wildbretmarkt der WILD UND HUND-Revierwelt berücksichtigt bereits die neuen Pflichtangaben. Hier können Sie die WILD UND HUND-Revierwelt kostenlos testen…  
 
Ein Muster des DJV finden Sie hier…
 
Der EU-Gesetzestext ist hier nachzulesen…

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