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Hessen: Jagdgesetzesänderung – Nachtsichttechnik auf Sauen wird erlaubt

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In Hessen kann bald bei der Bejagung des Schwarzwildes Nachtsichttechnik, sprich Nachtsichtvorsatzgeräte und -aufsatzgeräte, für Jagdwaffen eingesetzt werden. Das ermöglicht eine Änderung des hessischen Jagdgesetzes, die der Landtag am 23. März zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mit großer Mehrheit beschlossen hat.

Nachtsichtvorsatzgeräte und -aufsatzgeräte dürfen bald bei der Schwarzwildbejagung eingesetzt werden.
Foto: Shutterstock

Außerdem erlaubt es die Gesetzesänderung dem Wiesbadener Umweltministerium, im Falle eines ASP-Ausbruchs in Hessen durch ministerielle Verordnungen jagdrechtliche Verbote und Schonzeiten aufzuheben. Insbesondere könnten dann bei der Schwarzwild-Bejagung viele der „sachlichen Verbote“ des Bundesjagdgesetzes sowie die grundsätzliche Schonzeit für führende Bachen entfallen. Per Verordnung könnten dann beispielsweise auch die Jagd auf Schwarzwild aus Autos und Hubschraubern sowie der Einsatz von künstlichen Lichtquellen, chemischen Lockmitteln und Saufängen erlaubt werden.

Bei einem ASP-Ausbruch sollten mit der Gesetzesänderung „die jagdrechtlichen Hindernisse in den von Veterinärbehörden ggf. festzulegenden gefährdeten Gebieten, Pufferzonen und Kerngebieten beseitigt werden, um die Chance zur Tilgung der Seuche zu eröffnen“, lautet die Begründung im Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen. Die beiden Regierungsfraktionen sowie SPD, AfD und FDP stimmten für diesen Entwurf, die Linke enthielt sich. Die Gesetzesänderung tritt erst am Tag nach ihrer Veröffentlichung im hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

roe

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