Der Hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung hat im Rahmen des Sofort-Programms „11+1 für Hessen“ drei Handlungsfelder für mehr Schutz der Nutztierhaltung vor Wolfsübergriffen vorgestellt.
(von links nach rechts: Karl-Heinz Weiß, Vorsitzender Schafhaltevereinigung Rhön, Landwirtschaftsminister Ingmar Jung, Moritz Weckbach von der Schäferei Weckbach) (Quelle: HMLU)
„Wir haben das Problem erkannt und tun mit Nachdruck alles, was uns als Land möglich ist“, sagte Jung beim Besuch einer Schäferei in der Rhön. Neben der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht sollen die Förderung sowie die Entschädigung für Tierhalter verbessert und das Wolfszentrum in die Zuständigkeit von Hessen-Forst übertragen werden.
Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht seien die rechtlichen Möglichkeiten auf Landesebene für eine künftige aktive Bestandsregulierung ausgeschöpft. Eine solche wäre aufgrund der wachsenden Population aber dringend erforderlich. „Nachdem auch die EU-Kommission angeregt hat, den Schutzstatus des Wolfs zu ändern, müssen nun auf europäischer Ebene endlich Taten folgen“, fordert Ingmar Jung mit Blick auf ansteigende Bestände. „Die politische Situation ist in Europa überall vergleichbar: Die von Wolfsrissen betroffenen Weidetierhalter fordern, den Schutz für den Wolf zu reduzieren und Hilfe für ihre Tiere. In den Regierungen setzt sich die Meinung durch, dass der geltende Schutzstatus nicht mehr angemessen ist.“
Ziel sei es, den Status von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu ändern. Diese Entscheidung auf EU-Ebene würde lokalen Behörden mehr Flexibilität beim Umgang mit kritischen Wolfspopulationen ermöglichen. Sobald europäisches Naturschutzrecht es zulasse, dürften sogenannte Problemwölfe dank der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht in Hessen einfacher entnommen werden. „Ein aktives Bestandsmanagement (s.a.), dem ein Wolfsmonitoring zugrunde liegt, ist unser Ziel. Hierfür werden die hessischen Jägerinnen und Jäger einen wertvollen Beitrag leisten“, sagte Jung. Mit der Aufnahme ins Jagdrecht sendet das Land an alle Betroffenen auch das Signal, die Sorgen und Ängste der Weidetierhalter und der Bevölkerung im ländlichen Raum ernst zu nehmen.
Hessen-Forst bündelt Zuständigkeiten
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen werden an den Landesbetrieb Hessen-Forst übertragen. Bislang war das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zuständig. Durch die Übertragung an Hessen-Forst sollen die Zuständigkeiten organisatorisch gebündelt und damit die Schadensabwicklung, das Management und das Monitoring noch weiter verbessert und professionalisiert werden.
pm/fh