Der Einsatz von Totschlagfallen bei der Fangjagd ist in Hessen zukünftig verboten.
Während der Einsatz von Totschlagfallen in Hessen zukünftig verboten ist, bleibt die Ausübung der Fangjagd mit Lebendfanggeräten weiterhin erlaubt (Foto: Karl-Heinz Volkmar)
Damit sei unnötigem Tierleid durch Totschlagfallen in Hessen ein Ende gesetzt und der Weg zu einer tierschutzgerechteren Jagd freigemacht, erklärt Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen). Tierschutzverbände und weite Teile der Jägerschaft hätten das bei der Verbändeanhörung zu dem Gesetz ebenfalls bestätigt.
Der LJV Hessen verwehrt sich ausdrücklich gegen diese nicht belegte Argumentation. Auch den pauschalen Vorwurf des Umweltministeriums hinsichtlich Fehlfängen von anderen Tieren, die nicht bejagt werden dürfen, sowie das Töten von Elterntieren in den Totfangfallen, weist der LJV entschieden zurück. Mit der Verlängerung des Jagdgesetzes bis zum Jahr 2024 sei hingegen ein wichtiges Ziel für die Jägerinnen und Jäger in Hessen erreicht worden.
Die Änderung des HJagdG wird am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes gültig.
fh