Am 26. September ist eine Großdemonstration in Wiesbaden geplant: Der Landesjagdverband Hessen ruft Jäger, Falkner, Land- und Forstwirte, Waldbesitzer, Angler und andere Naturschützer auf, gegen die hessische Jagdverordnung zu protestieren, die im Herbst in Kraft treten soll.
Der Demonstrationszug startet in Wiesbaden am 26. September um 11 Uhr am Hauptbahnhof und führt zur Hessischen Staatskanzlei am Kranzplatz. Dort beginnt gegen 12 Uhr eine Kundgebung mit Vertretern der beteiligten Verbände und Landespolitikern als Rednern. Der Landesjagdverband erwartet mehrere Tausend Teilnehmer.
„Hände weg vom Jagdrecht – Keine Aushöhlung durch die neue Jagdverordnung“, lautet das Motto. Der Protest wird vom Deutschen Jagdverband (DJV) unterstützt. DJV-Präsident Hartwig Fischer kritisierte, dass der Verordnungsentwurf keine Rücksicht auf wildbiologische Erkenntnisse nehme. Die Jagd solle nur soweit zugelassen werden, wie sie aus urbaner Sicht nötig sei. Fischer: „Das ist ein völlig falsches Grundverständnis von Jagd.“ Der DJV ruft alle Jäger in Deutschland auf, die hessischen Waidgenossen zahlreich zu unterstützen. „Wir Jägerinnen und Jäger haben mit den Demonstrationen im Saarland, in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen eindrucksvoll gezeigt, was uns die Jagd bedeutet“, sagt Fischer. „Das werden wir auch in Hessen tun.“
Der Verein „Für Jagd in Deutschland“ (FJD) hat eine zunächst für den 15. September geplante eigene Kundgebung abgesagt und unterstützt ebenfalls diese Demonstration.
„Der Jagdverordnungsentwurf des Wiesbadener Umweltministeriums stellt einen Frontalangriff auf das Jagdrecht und den Natur- und Artenschutz dar“, kritisierte LJV-Präsident Dr. Jürgen Ellenberger. „Die über 24 500 hessischen Jäger brauchen in Sachen Nachhaltigkeit und Naturschutz keine Belehrung von urbanen Schreibtisch-Ökologen. Sie kennen Wildbestand und Lebensräume besser als Wochenend-Naturschützer.“ Die Jagd sei eine „nachhaltige Nutzung von Naturgütern, aber nicht die Dienstmagd parteipolitisch geprägter Ökologie“. Das Jagdrecht werde durch das Grundgesetz als Eigentumsrecht geschützt.
as/PM LJV