Im niedersächsischen Landkreis Emsland ist die hochpathogene Form der Vogelgrippe bei einem Bestand mit Legehennen festgestellt worden.
Betroffen ist ein Betrieb mit etwa 10 000 Legehennen in Bodenhaltung, die bereits getötet worden sind. Der Verdacht auf Vogelgrippe hatte sich durch Eigenkontrollergebnisse ergeben, die nun durch amtliche Proben des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bestätigt worden sind. Nach Untersuchungen im nationalen Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems steht bereits fest, dass es sich um die hochpathogene Form der Aviären Influenza (HPAI) mit dem Subtyp H7N7 handelt.
Auf Grundlage des amtlichen Ergebnisses werden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche nach europa- und bundesrechtlichen Vorschriften durch den Landkreis Emsland festgesetzt. Bei Ausbruch der hochpathogenen Influenzaform bestehen diese unter anderem in der Einrichtung eines Sperrbezirkes von drei Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb sowie eines Beobachtungsgebietes mit einem Radius von zehn Kilometern. Geflügel darf nicht in diese Gebiete hinein- oder aus diesen Gebieten heraus gebracht werden. Im Radius von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb werden alle Geflügelbestände getötet.
Die Ursache des Ausbruchs ist bisher unklar. In Deutschland finden regelmäßige Monitoring-Untersuchungen zur Vogelgrippe in Geflügelbeständen und bei Wildvögeln statt. Diese haben in Niedersachsen bisher keine Hinweise auf ein Influenzageschehen ergeben.
Zuletzt wurden Ausbrüche einer hochpathogenen Aviären Influenza im Dezember 2014 im Landkreis Cloppenburg und im Landkreis Emsland festgestellt. Im März und im Juni dieses Jahres kam es im Landkreis Cuxhaven und im Landkreis Emsland zu Ausbrüchen der niedrigpathogenen Form der Vogelgrippe vom Typ H7N7. Die Region Nordwestniedersachsen, in der die drei betroffenen Landkreise liegen, gehört weltweit zu den Gebieten mit der höchsten Nutztierdichte.
mh