In Niedersachsen gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli pauschal Leinenzwang. In Bremen sogar schon ab dem 15. März. In anderen Bundesländern gibt es nur einzelne Komunen, die diesen allgemeinen Zwang aussprechen.
Ein von Hunden gerissenes Reh (Foto: Landesjägerschaft Bremen e.V.) |
In der Brut- und Setzzeit gilt eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in Baumbeständen oder auf Deichen. Wer beispielsweise in Bremen während dieser Phase seinen Hund unangeleint laufen lässt, handelt ordnungswidrig und läuft Gefahr sich eine Geldbuße bis zu 5000 Euro einzuhandeln.
„In der Brut- und Setzzeit bringen Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Sinn der gesetzlichen Regelung ist, dass Säugetiere ihre Jungen gebären und Wiesenvögel ihre gelegten Eier warm halten können, bis die Küken schlüpfen und ohne dass sie dabei von freilaufenden Hunden gestört werden“, sagt Stadtjägermeister Harro Tempelmann. Viele Tierfreunde akzeptieren deshalb die vorübergehende Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Hunden. Trotzdem gibt es immer wieder uneinsichtige Hundehalter, die sich nicht an das Gesetz halten. Deshalb werden in jedem Jahr zahlreiche Junghasen und Jungvögel von Hunden getötet und Rehe gerissen, zu Tode gehetzt oder bleiben – wenn sie schwer an ihrem ungeborenen Nachwuchs tragen – schwer verletzt in Stacheldrahtzäunen hängen.
Stadtjägermeister Harro Tempelmann appelliert deshalb an die Verantwortung der Hundehalter gegenüber den Mitgeschöpfen: „Durch die dichte Besiedelung in Bremen sind die Lebensräume frei lebender Tiere stark eingeschränkt. Jeder stöbernde Hund macht den Lebensraum für diese Tiere noch kleiner.“
Leinenzwang vom 1. April bis 15. Juli (Foto: wikipedia) |