Ein von DJV und CIC in Deutschland in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass nationale Alleingänge rechtswidrig sind.
Importverbote für Jagdtrophäen – hier Wasserbüffel – fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der EU. (Quelle: Siege/DJV/CIC)
Die Studie komme zu dem Schluss, dass solche Verbote ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen, wie der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Jagdrat (CIC) in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt gaben.
Die Analyse einer führenden Wirtschaftskanzlei beweise, dass Einfuhrbeschränkungen aus Drittländern in die Europäische Union Instrumente der Außenhandelspolitik seien. Ein generelles Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen sei daher alleine Sache der EU. Länder, die solche Verbote erlassen haben oder anstreben würden, würden gegen den EU-Vertrag verstoßen. DJV und CIC in Deutschland begrüßen das Ergebnis.
Auch ein weiteres juristisches Memorandum bewerte die rechtlichen Grundlagen eines möglichen Trophäenimportverbots und komme zu dem Schluss, dass Verbote einzelner EU-Mitgliedsstaaten nicht mit EU-Recht vereinbar seien und weitere, international bindende Handelsabkommen verletzen würden. In Deutschland habe es zuletzt im Frühjahr 2024 Bestrebungen gegeben, Importbeschränkungen und Verbote zu erlassen. Botswanas Präsident Masisi habe daraufhin angeboten, 20.000 Elefanten nach Deutschland zu schicken.
Laut einer Umfrage würden 53 Prozent aller Befragten aus Italien, Dänemark, Polen, Spanien und Deutschland Jagdreisen befürworten, wenn diese positive Effekte hätten. Deutsche Teilnehmer an der Umfrage lägen mit einer Zustimmungsrate von 55 Prozent sogar über dem EU-Durchschnitt.
PM/fh