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Jäger gibt gefundene Waffen bei Polizei ab, verliert WBK

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Ein bayerischer Jäger hat seine Zuverlässigkeit verloren, weil er auf Anweisung seines Vorgesetzten gefundene Waffen zur Polizei brachte.

Ein fehlerhafter Transport gefundener Waffen wird einem bayerischen Jäger zum Verhängnis (Symbolbild: filmbildfabrik / AdobeStock)

Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in zweiter Instanz am 2. Februar entschieden (24 CS 21.2636).

Hintergrund waren Abrissarbeiten, bei denen 2020 mehrere Waffen gefunden wurden. Diese brachte einer der Arbeiter, der auch Jäger ist, auf Geheiß seines Chefs zur Polizei. Er transportierte sie auf der Rückbank seines PKW. Am 27. 9. 2021 entschied daher das Verwaltungsgericht Regensburg [Aktenzeichen: RO 4 S 21.1250], er habe in „schwerwiegender Weise“ gegen das Waffengesetz verstoßen. Sein Handeln habe eine gravierende Sicherheitsgefährdung bedeutet, da „die Waffen mit schnellen und wenigen Handgriffen in Besitz genommen werden“ könnten. Die ehrbare Absicht des Jägers, die Waffen der Polizei zu übergeben, sei daher „unbeachtlich“.

In Folge widerrief die zuständige Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis des Waidmanns mit sofortiger Wirkung. Dagegen hatte dieser Klage eingelegt und Eilrechtsschutz beantragt. Dies hatte das Verwaltungsgericht Regensburg zurückgewiesen.

rig

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