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Jagd-Einschränkungen bedrohen Artenvielfalt

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Die Politik muss sich zu Jagd als Artenschutz-Instrument bekennen: Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert die geplanten Einschränkungen der Fangjagd in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz sowie das bestehende komplette Fallenverbot in Berlin scharf.

Invasive Arten wie der Wascgbär bedrohen hierzulande die Artenvielfalt
Neozoen wie der Waschbär sind eine Hauptbedrohung für Artenvielfalt. (Foto: Brittany /AdobeStock)

Stattdessen müssten Bund und Länder die Managementmaßnahmen für invasive Arten wie den Waschbären künftig besser abstimmen und sich zur Jagd als Instrument für den Artenschutz bekennen. Erst kürzlich habe der Weltbiodiversitätsrat IPBES auf die negativen, teils irreversiblen Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten auf die biologische Vielfalt hingewiesen: Sie seien neben Lebensraumverlust eine der fünf Hauptursachen für den weltweiten Artenschwund. Bisherige politische Maßnahmen für ein Management und ihre Umsetzung seien unzureichend, es bestehe dringender Handlungsbedarf.

Deutschland sei per EU-Verordnung (EU-VO 1143/2014) zum Management von Arten wie Waschbär, Marderhund oder Nutria verpflichtet. Dazu würden Früherkennung und Eindämmung gehören. Eine effektive Fangjagd ist für die Eindämmung dieser dämmerungs- und nachtaktiven Tiere laut DJV zwingend notwendig. Mit dem Projekt WILD Jäger zudem wichtige Daten zu Früherkennung und Bestandsentwicklung invasiver Arten liefern.

Geplante Jagd-Einschränkungen in Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern gefährden Artenvielfalt

„Neozoen wie der Waschbär sind ein großes Thema und Problem. Zum Beispiel im Sumpfschildkrötenschutz“, habe die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder jüngst in einem Interview betont. Trotzdem solle die Fangjagd nahezu gänzlich verboten werden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern solle der Einsatz von bestimmten Fallentypen eingeschränkt werden. Der DJV kritisiert diese Beschränkungen scharf: Sie würden eine wirkungsvolle Umsetzung der EU-Verordnung zum Management invasiver gebietsfremder Arten behindern. Nur durch die flächendeckende Beteiligung, Kompetenz und Ortskenntnis der Jägerschaft sei eine wirksame Eindämmung dieser Arten überhaupt möglich. Zudem würden wissenschaftliche Erkenntnisse missachtet: Fünf gängige Fallentypen in Deutschland seien erfolgreich nach den strengen internationalen Tierschutzstandards von AIHTS geprüft.

Waschbär profitiert vom Verbot der Fangjagd

Bereits bestehende Populationen invasiver gebietsfremder Arten sollen reduziert und eine weitere Ausbreitung verhindern werden – so schreibe es die EU-Verordnung vor. Dies ist laut DJV nur möglich, wenn die Bejagung flächendeckend durchgeführt wird, also auch in Siedlungsräumen und in Schutzgebieten. Einige Arten wie der Waschbär würden sogar besiedelte Gebiete bevorzugen. Darüber hinaus könne ein Jagdverbot in Schutzgebieten den eigentlichen Zweck des Areals, Rückzugsräume für bestandsbedrohte Arten zu bieten, sogar behindern, da sie auch dort durch invasive Arten gefährdet würden. In Berlin bedrohe der Waschbär massiv Amphibien, die bereits stark unter Trockenheit und Straßenverkehr leiden. Ungeachtet dessen gilt in Berlin ein generelles Verbot für die Fangjagd, was laut DJV für den Artenschutz kontraproduktiv ist.

PM /fh


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