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Jagdgegner gescheitert

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Die Zwangsmitgliedschaft von Grundstückseigentümern in der Jagdgenossenschaft ist verfassungskonform.

Wie die Deutsche Presseagentur  und der Deutsche Jagdschutzverband berichten, wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde eines Grundeigentümers aus Rheinland Pfalz dagegen Ende vergangenen Jahres ab.
 
Der Beschwerdeführer, der die Jagd aus Gewissengründen ablehnt, sah sich durch seine Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft in seiner freien Gewissensentscheidung beeinträchtigt.
Diese Auffassung teilten die Richter jedoch nicht, weil der Jagdgegner selbst durch die Zwangsmitgliedschaft nicht zur Jagd gezwungen werde. Er müsse lediglich hinnehmen, dass auf seinem Grundstück gejagt werde, so der Karlsruher Beschluss.
 
Der Staat dürfe Grundeigentümer aber zur Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verpflichten, weil dies der Landschaftspflege und Hege diene. Außerdem sei diese Verpflichtung auch dadurch gerechtfertigt, dass sonst ein erheblich höherer Regelungs- und Überwachungsaufwand anfiele, wenn allen Eigentümern das Jagdrecht zur freien Ausübung überlassen bliebe (AZ 1 BvR 2048/05).      
 
Ausführlichere Informationen zu dem Urteil gibt in der WILD UND HUND 4/2007 Jagdrechtsexperte Mark G. v. Pückler.
 
 
-fm-

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