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Jagdgesetz überschreitet rote Linie: LJV ruft zum Warnstreik auf

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Vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz kommt scharfe Kritik zum Entwurf des neuen Jagdgesetzes.

Der LJV Rheinland-Pfalz ruft seine Mitglieder dazu auf, vorerst bis zum 31. August 2023 landesweit die Entsorgung von Fall- und Unfallwild einzustellen. (Foto: peteri / AdobeStock)

„Inakzeptabel.“ Mit dieser klaren Aussage äußert sich der Präsident des Verbandes Dieter Mahr zu dem am Dienstag vorgestellten Entwurf. Untragbar seien aus Sicht des Verbandes vor allem die deutlichen Einschränkungen des bewährten Reviersystems. Zukünftig sollen Grundstückseigentümer neben dem Jagdpächter jagen dürfen. Außerdem bestehe der Verband darauf, dass es nach wie vor einen auch von der Jägerschaft direkt gewählten Kreisjagdmeister geben müsse. Völlig inakzeptabel sei mithin die Festsetzung von scharfen Sanktionen, die den privaten ehrenamtlichen Jägern drohen würden, wenn die „im allgemeinen Interesse liegenden Wirkungen des Waldes“ aus Sicht der Forstbehörden gefährdet seien. Denn die Interessen des Forstes würden sich nicht immer mit den Interessen von Artenschutz und Tierwohl decken.

Im Entwurf der Gesetzesvorlage fänden sich einige weitere Passagen, die die Jägerschaft auf keinen Fall mittragen wird.

Die fast 20.000 Jäger, die sich im Landesjagdverband organisieren würden, würden ehrenamtlich mit großem Zeiteinsatz und Engagement arbeiten. Die Vielschichtigkeit der Aufgaben habe zu engmaschigen Strukturen geführt, die in bester Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden und den Kommunen alle Interessen in Wald und Feld berücksichtigen. Dies sieht der LJV nun gefährdet. „Wer die Jägerschaft nur noch als Erfüllungsgehilfen zur Erreichung politischer und ökonomischer Ziele betrachtet, riskiert, dass die Jägerschaft ihr freiwilliges Engagement einstellt“, warnt Mahr. Frappierend sei in diesem Zusammenhang, dass die Jäger zu bisher freiwillig erbrachten Leistungen gesetzlich verpflichtet werden sollen, so im Bereich der Kitzrettung und des Wildmonitorings. Dieter Mahr hierzu: „Wir warten gespannt darauf, wer außerhalb des Jagdwesens als nächstes dienstverpflichtet wird. So kann man mit Jägern, die sich seit Jahrzehnten in vielen Dingen ehrenamtlich engagieren, nicht umgehen.“

Der Verband sehe sich und die Expertise seiner Mitglieder mit Füßen getreten. „Wer meint, er könne die großen Aufgaben in Feld und Flur durch Entscheidungen über die Köpfe der privaten Jägerschaft hinweg erfüllen, der muss auch die Frage beantworten: Wer macht’s, wenn nicht wir!?“ Um diesem Thema Nachdruck zu verleihen, hat der Verband seine Mitglieder dazu aufgerufen, ab sofort landesweit die Entsorgung von Fall- und Unfallwild einzustellen. Der Warnstreik sei zeitlich zunächst bis zum 31. August 2023 befristet und betreffe ausdrücklich nicht die Erlegung von verletzten Wildtieren, das gebietet der Tierschutz.

In einer Reaktion weist die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) die Kritik auf den Jagdgesetzentwurf zurück und bietet dem Landesjagdverband den Dialog an. Zu den aktuellen Kritikpunkten des Landesjagdverbands lasse sich zusammenfassend sagen: Der Regierungsentwurf sei von einem Vertrauen in die Jägerschaft getragen. Sie sind unverzichtbar bei Regulierung und Hege der Wildbestände in Wald und Flur – und tragen damit aktiv zu unserer Kulturlandschaft und ihrer Natur bei.

Die vermeintlichen Sanktionen würden nur dann wirksam, wenn mehrfach festgestellt wurde, dass eine funktionsfähige Waldverjüngung erheblich gefährdet ist.

  • Das Reviersystem werde nicht geschwächt, sondern gestärkt. Die jetzt vorgenommene Änderung diene dem Zweck, Waldverjüngung und Feldflur durch die Einbeziehung der Grundeigentümer in die Jagd effektiver schützen zu können.
  • Bei der Rettung der Rehkitze werde lediglich eine gängige Praxis gesetzlich abgebildet.
  • Die Funktion des gegenwärtigen Kreisjagdmeisters und des vorgesehenen Kreisjagdberaters sei mit dem Vorsitz des Kreisjagdbeirates verbunden und werde daher zweckmäßigerweise aus dessen Mitte gewählt.

PM/fh

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