WILD UND HUND Musterpachtvertrag
• Bei nachträglicher erheblicher Änderung der Jagdgesetze: Anpassung des Vertrages an die neue Situation, andernfalls Kündigungsrecht für beide Seiten.
• Gleiche Rechtsfolge, wenn sich nachträglich die Revierverhältnisse wegen geänderter land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung gravierend verändern, z. B. bei großflächiger Anlage von Monokulturen (Mais) zur Energiegewinnung (Biogas).
Vordruck für Jagderlaubnisscheine
Zusammenstellung von Artikeln zum Thema aus der WILD UND HUND
Pachtvertrag nichtig – Schein- oder Strohmanngeschäft
Pächter aufgepasst I – Nicht alles unterschreiben
Nach dem Jahreswechsel stellt sich wieder vielen Jägern die Frage, ob sie ihren Pachtvertrag verlängern oder gar einen neuen abschließen sollen. In beiden Fällen gilt: Nicht alles unterschreiben! Wild und Hund hat daher Jagdpächtern in den vergangenen Jahren zahlreiche Hinweise gegeben, wie man sich vor Schaden bewahren kann. Auf vielfachen Wunsch fasst Mark v. Pückler wertvolle Tipps zusammen.
Pächter aufgepasst II – Nicht alles unterschreiben
Für alle, die einen Pachtvertrag abschließen oder verlängern wollen, hat Wild und Hund einige Tipps zusammengestellt. Im ersten Teil schilderte Jagdrechtsexperte Mark von Pückler, wie man sich vertraglich vor Änderungen in der Revierstruktur schützt, Pachtpreise festlegt sowie die Wildschadensersatzpflicht begrenzt. Mit letzterem setzt sich auch der folgende zweite Teil auseinander. Darüber hinaus wird geklärt, worauf man bei Pachtminderung oder der Pflicht zur Unfallwildentsorgung achten sollte.