17.09.2014
NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat den Entwurf für ein sogenanntes ökologisches Landesjagdgesetz vorgelegt. Die Vorschläge bedeuten gravierende Veränderungen der Jagdpraxis.
Begründet wird das Papier mit einem besseren Schutz des Waldes vor Wildschäden sowie der Notwendigkeit, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu sichern.
Folgende Neuerungen sind unter anderem beabsichtigt:
– Verbot des Abschusses wildernder Hauskatzen, der Baujagd, der Nutzung von Totschlagfallen, der Ausbildung von Hunden in Schliefanlagen und an flugunfähig gemachten Enten, der Nutzung bleihaltiger Munition
– Greifvögel, Wildkatze und Luchs werden unter anderem von der Liste der jagbaren Arten gestrichen, der Mink kommt neu hinzu
– Abschusspläne fürs Rehwild werden abgeschafft ebenso Güteklassen für Hirsche
– Abschusspläne sind Mindestvorgaben, die künftig auf Waldzustandsberichten basieren, die alle drei bis fünf Jahre erstellt werden
– die Jagdzeit auf alles Schalenwild außer Schwarzwild endet einheitlich am 15. Januar; bis zu diesem Termin wird die Schusszeit für Rehböcke verlängert
– Begrenzung des Fütterns und Kirrens von Wild
– Auswildern und Aussetzen zur Bestandsstützung von Wild ist nur noch nach Genehmigung erlaubt
– Teilnahme an Gesellschaftsjagden nur noch mit qualifiziertem Nachweis des Besuchs eines Übungsschießens
– auch juristische Personen, also Vereine und Verbände wie Nabu und Bund, können ihre Grundstücke aus ethischen Gründen von der Bejagung ausnehmen lassen
– Wiedereinführung der Option für Kreise und kreisfreie Städte, Jagdsteuer zu erheben (begrenzt auf 20 Prozent)
– Verkürzung der Mindestlaufzeit von Jagdpachtverträgen auf fünf Jahre
– Greifvögel, Wildkatze und Luchs werden unter anderem von der Liste der jagbaren Arten gestrichen, der Mink kommt neu hinzu
– Abschusspläne fürs Rehwild werden abgeschafft ebenso Güteklassen für Hirsche
– Abschusspläne sind Mindestvorgaben, die künftig auf Waldzustandsberichten basieren, die alle drei bis fünf Jahre erstellt werden
– die Jagdzeit auf alles Schalenwild außer Schwarzwild endet einheitlich am 15. Januar; bis zu diesem Termin wird die Schusszeit für Rehböcke verlängert
– Begrenzung des Fütterns und Kirrens von Wild
– Auswildern und Aussetzen zur Bestandsstützung von Wild ist nur noch nach Genehmigung erlaubt
– Teilnahme an Gesellschaftsjagden nur noch mit qualifiziertem Nachweis des Besuchs eines Übungsschießens
– auch juristische Personen, also Vereine und Verbände wie Nabu und Bund, können ihre Grundstücke aus ethischen Gründen von der Bejagung ausnehmen lassen
– Wiedereinführung der Option für Kreise und kreisfreie Städte, Jagdsteuer zu erheben (begrenzt auf 20 Prozent)
– Verkürzung der Mindestlaufzeit von Jagdpachtverträgen auf fünf Jahre
LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg sieht in einer ersten Stellungnahme in dem Gesetzesentwurf „akzeptable, bedenkliche und nicht hinnehmbare Positionen“.
Der Verband will nun eine intensive Diskussion über die Vorschläge führen. Die rund 65.000 Mitglieder sind aufgerufen sich daran zu beteiligen. Dazu wird es in den fünf NRW-Regierungsbezirken jeweils eine Regionalkonferenz geben.
Folgende Termine sind vorgesehen (Beginn jeweils 19 Uhr):
Regierungsbezirk Köln: Dienstag, 7. Oktober, Gürzenich Köln
Regierungsbezirk Münster: Donnerstag, 9. Oktober, Münster, Halle Münsterland
Regierungsbezirk Düsseldorf: Dienstag, 21. Oktober, Wesel, Niederrheinhalle
Regierungsbezirk Arnsberg: Dienstag, 28. Oktober, Stadthalle Werl
Regierungsbezirk Detmold: Dienstag, 18. November, Bielefeld, Rudolf-Oetker-Halle
Regierungsbezirk Münster: Donnerstag, 9. Oktober, Münster, Halle Münsterland
Regierungsbezirk Düsseldorf: Dienstag, 21. Oktober, Wesel, Niederrheinhalle
Regierungsbezirk Arnsberg: Dienstag, 28. Oktober, Stadthalle Werl
Regierungsbezirk Detmold: Dienstag, 18. November, Bielefeld, Rudolf-Oetker-Halle
chb