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Jagdschein auf Bewährung

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Der Bundesverband deutscher Berufsjäger (BDB) hat in einem Positionspapier vom 4. August gefordert, den Jagdschein zunächst auf Probe zu vergeben.

Der Jagdschein soll nach dem Willen des BDB zunächst nur befristet erteilt werden.
Foto: Falk Haaker

Hintergrund ist, dass viele Jungjäger laut BDB erhebliche Defizite in der Praxis zeigten, was dem Ansehen der Jagd schade. „Eine solide, auf die zeitgemäßen Anforderungen der praktischen Jagdausübung ausgerichtete Ausbildung ist ein unverzichtbares Fundament für die dauerhafte Akzeptanz der Jagd in der Bevölkerung“, so BDB-Vorsitzender Bernd Bahr. Der Jagdschein dürfe nicht zur „Lizenz zum Töten“ verkommen.

Der Aspirant soll den Vorstellungen des BDB zufolge in den ersten drei Jahren nach Erwerb des Jagdscheins einen Anforderungskatalog abarbeiten und nachweisen, dass er sich in einer Reihe von Fächern mindestens 20 Stunden pro Jahr weitergebildet hat. Dazu zählen u. a. Wildbrethygiene und Waldbau. Zudem soll er jährlich zwei Schießnachweise ­sowohl mit Büchse als auch mit Flinte erbringen. Andernfalls sei der Jagdschein nach Ablauf der Probezeit zu verwehren. Das Positionspapier finden Sie auf berufsjaegerverband.de.

rig

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