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Jetzt mitmachen, die nächste Wahl ist erst 2029!

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„Das Potential ist riesig, wir brauchen nur mehr Beteiligung!“ Warum die Beteiligung an der Sozialwahl wichtig ist, erläutert DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider im DJV-Interview:

DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider ruft Revierinhaberinnen und Revierinhaber auf, sich an der Sozialwahl zu beteiligen. Quelle: DJV

DJV: Warum ist es wichtig, sich an der Sozialwahl zu beteiligen?

Josef Schneider: Unsere wichtigsten Forderungen sind: gerechterer Grundbeitrag, bessere Präventionsleistungen, bessere Versicherung für Nachsuchenführer und mehr Transparenz. Um das zu erreichen, reicht ein einzelner Jäger-Vertreter wie bisher nicht aus. Dazu brauchen wir künftig neben Allianzen auch mehr Sitze, um gegen die Übermacht der Bauernverbände bestehen zu können. Wenn sich möglichst viele Revierinhaberinnen und Revierinhaber beteiligen, können wir jetzt etwas bewegen – die nächste Sozialwahl findet erst wieder im Jahr 2029 statt.

Welche Chancen rechnen Sie sich aus?

Bei der letzten Wahl 2017 hatten wir lediglich rund 10.000 Stimmen, das hat nur für einen Sitz gereicht bei insgesamt 118.000 gültigen Stimmen. Das Potential ist aber riesig, wir brauchen nur mehr Beteiligung! Nach einer Hochrechnung auf der Grundlage der letzten DJV-Mitgliederbefragung dürfte es über 200.000 Revierinhaber geben. Darunter sind natürlich auch solche, die nicht wählen dürfen. Aber hinzu kommt dafür vermutlich eine 6-stellige Zahl an wahlberechtigten Ehepartnern.

Wer darf denn wählen?

Wählen dürfen alle Revierinhaber, die keine bei der SVLFG versicherten Angestellten beschäftigen. Auch Ehepartner von Wahlberechtigten dürfen wählen, sofern sie im „Betrieb“ mithelfen. Für das Kriterium des Mithelfens genügen aber schon Tätigkeiten in ganz geringem Umfang, die auch nicht regelmäßig sein müssen. Hilfe bei der Verwertung des Wildes oder bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden reichen beispielsweise aus.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Reviere werden angeschrieben und wer mitmachen möchte, muss einen Fragebogen ausfüllen und beantragt damit die Wahlunterlagen. Diese müssen bis zum 31. Mai beim Wahlausschuss der SVLFG eingegangen sein. Leider ist das Verfahren kompliziert. Im Internet haben ist unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 alles Wissenswerte zusammengestellt.

PM/fh

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