Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird heute in Straßburg darüber urteilen, ob ein Grundstückseigentümer die Jagd auf seiner Fläche dulden muss.
Ein 57-Jähriger Landbesitzer aus Stutensee (Baden-Württemberg) klagt heute im zweiten Anlauf vor dem EGMR gegen die zwangsweise Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft. Er selbst lehnt die Jagd ab und besitzt in Rheinland-Pfalz nur knapp 35 Hektar Fläche. Hätte er eine zusammenhängende Fläche von mindestens 75 Hektar, wäre er in Rheinland-Pfalz von einer Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft befreit. Im ersten Verfahren Januar 2011 war die Klage abgewiesen worden. Die Kleine Kammer begründete dies durch das öffentliche Interesse der Jagd.
Heute wird die Klage des Landbesitzers erneut vor dem EGMR verhandelt.