In Bayern hat es im vergangenen Jahr kaum Personenschäden durch legalen Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen gegeben. In 37 der 41 registrierten Fälle mit Verletzten oder Toten hat zuvor nie eine Erlaubnis vorgelegen.
Bei Fällen mit Verletzten oder Toten waren keine legalen Waffen im Spiel.
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Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Katharina Schulze von den Grünen hervor. Zu den anderen vier Personenschäden kam es, als ein sogenannter ‚Reichsbürger‘ am 19. Oktober in Georgensmünd in Mittelfranken auf Polizisten schoss und einen von ihnen tötete. Diesem Mann war die waffenrechtliche Erlaubnis zuvor entzogen worden, sodass auch er illegal im Besitz der Waffe war. Insgesamt gab es zum Jahreswechsel 2016/17 in Bayern insgesamt 230 015 Männer und Frauen, die zusammen 1 163 544 erlaubnispflichtige Schusswaffen rechtmäßig besaßen. red.