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Thüringen: Keine rückwirkende Beitragserhöhung

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Auch wenn dies zu einer verbandsinternen Ungleichbehandlung führt, wird der LJV die im vergangenen Jahr beschlossene Beitragserhöhung nicht rückwirkend durchsetzen.

103 von 150 Delegierten folgten dem Präsidiumsvorschlag, auf eine rückwirkende Erhöhung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge zu verzichten. Foto: Christoph Boll

Hintergrund der auf dem Landesjägertag am vergangenen Samstag noch einmal heftig geführten Debatte ist eine unterschiedliche Praxis der 34 Kreisjägerschaften beim Einzug der Beiträge. Die einen kassieren einer Präsidiumsempfehlung folgend gleich für drei Jahre. Sie hatten im vergangenen Jahr also bereits vor der Erhöhung den alten Beitrag von 31 Euro pro Jahr für 2016 bis 2018 erhoben. Die anderen ziehen jährlich das Geld ein und müssen folglich seit diesem Jahr 15 Euro mehr pro Mitglied an den LJV überweisen. Weil sie das als ungerecht empfinden, hatten die Kreisjägerschaften Bad Salzungen, Gotha und Eisenach beantragt, die neu festgesetzten Beiträge unterschiedslos ab sofort von allen beizutreiben. Am Ende jedoch folgte eine klare Zweidrittel-Mehrheit der Delegierten dem Präsidium. Das hatte vorgeschlagen, die Dreijahres-Beitragserhebung ohne Nachzahlung einmalig zu genehmigen. Der LJV hatte sich im vergangenen Jahr wegen einer prekären Finanzlage zur umgehenden Beitragsanhebung entschlossen.
chb

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