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Keine Waffen für Reichsbürger

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Symbolbild Foto:TD

Das Verwaltungsgericht in Gießen hat die Verfügung des Landkreises Marburg-Biedenkopf bestätigt, wonach die Behörde eine waffenrechtliche Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit widerrufen hatte. Der Antragsteller wird den Reichsbürgern zugeordnet. Diese Bewegung leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und lehnt ihr Rechtssystem ab. Dieser Umstand rechtfertige die Annahme, das Personen die dieser Bewegung nahe stünden unzuverlässig im Sinne des Waffenrechtes seien, so das Gericht (AZ 9 L 9756/17.GI). Das Gericht stützte sich dabei unter anderem auf Berichte des Verfassungsschutzes von Bund und Land.
hho

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