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Kitzrettung bleibt möglich

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Ein aktueller Erlass der Obersten Jagdbehörde des Landes NRW bestätigt alle Regelungen bezüglich Jagd, Nachsuche und auch der Rehkitzrettung während der Ausgangssperre:

Maßnahmen, die dazu dienen, Rehkitze in Wiesen vor dem Mähtod zu bewahren, bleiben demnach gestattet. Ebenso gehört das bergen von Fallwild und die Durchführung von Nachsuchen zu den Ausnahmetatbeständen und ist während der Ausgangssperre möglich. Die Einzeljagd, zwecks Schutz von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie der Seuchenprävention, ist jederzeit gestattet!

PM / jb

Rehkitz
Foto: Sophia Lorenzoni

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