Eine Jagdpächterin aus dem Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) hat am Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich gegen eine zu hohe Jagdsteuer geklagt.
Die Richter sagten zwar, dass die Kreise und kreisfreien Städte berechtigt seien, eine Steuer auf das Jagdrecht zu erheben, diese dürfte jedoch höchstens 20 Prozent ihrer Jahrespacht betragen. Die Frau hat aber mehr bezahlt – je über 1 000 Euro für zwei Jagdbezirke. Wie die Rhein-Lahn-Zeitung mitteilt, hätte der Kreis die Steuer in dieser Höhe angesetzt, weil die Pacht unter dem Durchschnittspreis anderer Reviere liegen würde. Die Jägerin hat recht bekommen und muss nur noch 740 beziehungsweise 920 Euro bezahlen.
Aktenzeichen: 5 K 224/16.KO ln