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Kleine Jagdrechtsnovelle in der Diskussion

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Zur geplanten „kleinen Novelle“ des niedersächsischen Landesjagdgesetzes hat am 18. Januar die Anhörung im Landtag stattgefunden. Die Regierungsfraktionen aus SPD und Grünen hatten dazu im Dezember 2016 einen Entwurf vorgelegt.

Schalldämpfer
Das Jagen mit Schalldämpfern soll in Zukunft für alle Jäger in Niedersachsen möglich sein.
Foto: Markus Hölzel

Im Kern soll es bei der Novellierung um die Aufhebung des Verbots von Schallminderen, die Einführung eines Schießübungsnachweises sowie die verpflichtende Einführung bleifreier Munition gehen. Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) sieht aber verfassungsrechtliche Probleme.

So wird die geplante Aufhebung des Verbots von Schallminderern von der LJN eindeutig begrüßt. Entscheidend sei hier, dass die Aufhebung des Verbots dann auch für alle gelte. Gesundheitsschutz sei unteilbar. Folglich dürfe die Verwendung von Schallminderern auch nicht auf bestimmte Personenkreise beschränkt sein. Eine Bedarfsprüfung im Einzelfall zu Lasten der Jäger dürfe das Gesetz nicht vorsehen.

Für die Themen Schießübungsnachweis und bleifreie Munition sei aus LJN-Sicht der Bund zuständig. Dieser falle unter die Regelungen zur Erlangung des Jagdscheins. Für diesen Rechtskreis sei laut Grundgesetz allein der Bund zuständig. Auch beim Thema bleifreie Munition sieht die Landesjägerschaft die eigentliche Gesetzgebungskompetenz beim Bund: Die Regelungen zur Munition betreffen das Waffen- und Sprengstoffrecht.

Die LJN appellierte, die bundesgesetzlichen Zuständigkeiten einzuhalten. Sollte es dennoch zu einer Verabschiedung des Gesetzes auf Landesebene kommen, warnte sie davor, Möglichkeiten zu schaffen, diese auf dem Verordnungs- bzw. Erlasswege auszuweiten, wie es in der Vergangenheit geschehen sei. So müsse beim Schießnachweis konkret festgelegt sein, dass dieser ein Übungsnachweis ist. Auch für die bleifreie Munition müsse eindeutig sein, dass sich die Vorschriften hier nur auf Büchsenmunition beziehen dürfen.

Die anderen gehörten Verbände – darunter das Landvolk, Kommunalverbände und Berufsjäger – schlossen sich im Wesentlichen den Ausführungen der LJN an. Lediglich dem Nabu ging die Novelle nicht weit genug. Dessen Vorsitzender Holger Buschmann bedauerte einmal mehr, dass es in Niedersachsen nicht zu einem „ökologischen Rundumschlag“ wie in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg gekommen sei. mh


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