Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen enthält zum Thema Jagd widersprüchliche Formulierungen, die für die Jäger nichts Gutes erwarten lassen. Zwar bekunden beide Landtagsfraktionen in einem am 20. Dezember 2018 veröffentlichten Papier, das „hessische Jagdgesetz hat sich bewährt und wird nicht verändert“.
Jungwaschbären sind ab sofort ganzjährig bejagbar.
Foto: Silvio Heidler
Gleichzeitig heißt es aber: „Das Jagdrecht wollen wir evaluieren und in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden gegebenenfalls fortschreitend an wildbiologische Erkenntnisse anpassen.“ Die Koalition erwägt, eine „Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung einzurichten“, die den Einfluss des grünen Umweltministeriums und NABU-naher Wildbiologen gegenüber der Jägerschaft zur Geltung bringen soll.
Zwar sollen auf Druck der Öffentlichkeit Jungwaschbären wieder ganzjährig bejagbar sein, Jungfüchse aber in der Schonzeit (1. März bis 14. August) nur mit Sondergenehmigung bei übermäßigem Prädationsdruck auf gefährdete Arten. Der Landesjagdverband Hessen sieht in seiner Pressemitteilung „zwei wichtige Kernforderungen als erfüllt an: Das Hessische Jagdgesetz bleibt unangetastet, und Jungwaschbären sollen wieder ganzjährig bejagbar sein.“ roe