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Dipl. Biologe Eckhard Wiesenthal, Vorsitzender des DWV Quelle: Wiesenthal |
DJV: Wie viele Zoos, Wolfsgehege oder Wildparks, in denen Wölfe gehalten werden, gibt es in Deutschland?
Wiesenthal: Es gibt keine öffentlich bekannte und registrierte Zahl von Wolfshaltungen. In den Mitgliedsparks des DWV werden nach aktuellem Kenntnisstand in 35 Einrichtungen etwa 240 Wölfe gehalten. Eine Masterarbeit an der Universität Göttingen hat sich im Jahr 2013 mit dieser Frage befasst. In Mitgliedsparks des Verbandes Deutscher Zoodirektoren sind 17 und in denen der Deutschen Tierparkgesellschaft neun Wolfshaltungen bekannt. In nicht organisierten Parks (etwa 300-400 Institutionen) ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, zehn Wolfshaltungen sind bekannt. Somit sind uns 71 Haltungen bekannt, in der oben genannten Masterarbeit fanden 64 Beachtung.
Sind diese zentral erfasst, wenn ja, wo?
Nein, es gibt keine zentrale Erfassungsstelle. Lediglich auf kommunaler Ebene werden die Haltungen erfasst und ständig kontrolliert (Veterinäramt, Naturschutzbehörde, in der Regel die Untere Naturschutzbehörde (UNB)).
Wie viele Wölfe (adulte Tiere) werden bundesweit gehalten (getrennt nach Zoos, Wolfsgehege oder Wildparks)?
Die Individuenzahlen sind nicht institutionell eindeutig erfasst. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Rudelstärken in Wildparks stets größer sind als in Zoos oder privaten Wolfshaltungen. Ich würde davon ausgehen, dass in den Wildparks im Mittel nahezu sieben Wölfe gehalten werden, in den weiteren Einrichtungen vielleicht etwas weniger.
Wie ist die derzeitige gesetzliche Regelung über die Haltung von Wölfen in derartigen Einrichtungen?
Rechtlich regelt das Bundesnaturschutzgesetz im §42 oder §43 die Haltung von öffentlich zugänglichen Zoos und Tierfreigehegen. Private Wildtierhaltungen sind wie auch die Tierfreigehege (n. §43 BNatSchG) und Zoos (nach §42) zusätzlich in der Regel über das Tierschutzgesetz rechtlich geregelt.
Ist die genetische Herkunft der Tiere bestimmt und dokumentiert?
Leider noch nicht. Der DWV beabsichtigt allerdings nach der oben genannten Masterarbeit diese Thematik für Wölfe, Bären und Luchse als Verbandsprojekt zu entwickeln.
Wie ist die derzeitige gesetzliche Regelung über die Kennzeichnung der Tiere?
Es gibt unterschiedliche Regelungen. Allerdings ist die Kennzeichnungspflicht nach §12 Bundesartenschutzverordnung vorgeschrieben, wenn es sich bei der Tierhaltung um besonders geschützte Arten handelt. Sie wird auch seitens der zuständigen Veterinärämter gefordert. Bei Wölfen ist nur noch der Mikrochip (Transponder) das Mittel der Wahl.
Gilt dies auch für den Nachwuchs?
Natürlich, wobei der Implantationszeitpunkt aus Tierschutzgründen abhängig ist von Rudelgröße und individuellem Verhalten der Alt- und Jungwölfe sowie der Gehegebeschaffenheit.
Wie wird darüber Buch geführt?
Im Fall der Wölfe ist, wie bei allen besonders geschützten Arten ein sogenanntes Artenschutzbuch zu führen. In diesem muss jedes Tier mit laufender Nummer aktuell eingetragen sein. Die Überprüfung durch die zuständigen Behörden kann spontan erfolgen. Das Artenschutzbuch muss ferner zu regelmäßigen Terminen (in der Regel 31. März und 30. September, kann auch monatlich oder vierteljährlich gefordert sein) der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Ein unzureichend geführtes Buch wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Sicherlich kann nicht immer der gesamte Nachwuchs im Tiergehege verbleiben. Welche Möglichkeiten bestehen, überzählige Tiere abzugeben?
Aktuell werden unterschiedliche Praktiken verwendet. Wenn die Möglichkeit besteht, dass neue Rudel gegründet werden sollen, werden Individuen aus bestehenden Rudeln herausgenommen und in neue Gruppen integriert (dies ist nur möglich, wenn es sich bei gleichgeschlechtlichen Tieren um Geschwister oder bei den abzugebenden Tieren um Handaufzuchten handelt). Die Geschlechtertrennung, die hormonelle oder Antikörper- Kontrazeption, die Kastration, die Sterilisation oder eine Selbstüberlassung bei besonders großen Rudeln ab circa 15 Tieren, wobei in der Regel extrem wenige Welpen aufgezogen werden oder schwache Alttiere von Artgenossen getötet werden. Diese selbst kontrollierenden Maßnahmen werden übrigens im Freiland (Sachsen) als Normalverhalten (vermutlich die Haupttodesursache freilebender Tiere) unter Wölfen beschrieben.
Wie wird dies dokumentiert? Ist dies für Jedermann nachvollziehbar?
Neben einem Tierbestandsbuch werden heute in speziellen EDV-Programmen Eintragungen zum Tierbestand vorgenommen. Dazu werden von den betreuenden Personen Tages- oder Wochenberichte gefordert, die alle besonderen Vorkommnisse im Tierbestand dokumentieren. Derzeit wird von der EG eine „Guidance“ erarbeitet, die diese Verpflichtung noch verstärken will.
Werden Wölfe in Deutschland auch auf Tierbörsen angeboten?
Das kommt vor. Allerdings mit kaum messbarem Erfolg.
Gibt es gegebenenfalls eine rechtliche Grauzone?
In welcher Hinsicht? Die persönlichen Kontrollen durch die zuständigen Behörden haben sich im Laufe der letzten circa zehn Jahre deutlich verschärft. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeit insbesondere bei den Wölfen ist enorm hoch. Nachwuchs ist – spätestens wenn er aus dem Bau kommt – nicht mehr zu vertuschen.
Könnte es zu Aussetzungen von Wölfen kommen, die unbemerkt blieben?
Theoretisch könnte man auf den Gedanken kommen. Praktisch ist dies ganz klar mit NEIN zu beantworten. Wer sich schon einmal bemühte, Wölfe per Narkose aus einem Rudel zu entnehmen, wird feststellen, wie mühselig und zeitaufwendig es ist. Zudem ist es stets mit der Gefahr verbunden, dass andere Rudelmitglieder auch Einfriedungen mit mehr als 350 cm Höhe unter Stress überwinden können. Persönlich kenne ich keine Einrichtung mehr, die ihre Wölfe in geschlossenen Käfigen hält, so dass immer von dieser Gefahr auszugehen ist. Ein letzter solcher bekannter Fall war die Wölfin „Bärbel“ im Jahre 2002, die aus einem Tierpark in Sachsen ausgebrochen ist. Da sie gechipt war, konnte sie auch nach Abschuss noch identifiziert werden.
Ein Wolf, der sein angestammtes Gehege eigenständig verlassen könnte, wird immer – zumindest in den ersten Wochen – im Umfeld des Parks und des Rudels bleiben. Ein derartiges Problem wird ein Tiergarten nicht unbemerkt lösen können, dies aber kurzfristig lösen müssen.
Die Aussetzung von Wölfen würde – vorausgesetzt die Wölfe überleben die Aussetzung – in kürzester Zeit bekannt werden. Eine Recherche auch mit genetischer Prüfung würde auf die überschaubare Zahl der Wolfshalter zukommen, so dass zumindest die verbandsorganisierten Einrichtungen von solchen Praktiken auszuschließen sind. Nicht organisierten Einrichtungen werden in der Regel noch stärker durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Innerhalb Deutschlands werden im DWV mit Abstand die meisten Wölfe gehalten. Zudem sind die meisten Wildparkbetreiber selbst Jäger und Mitglieder in Landesjägerschaften (allein im Vorstand sind fünf von sechs Mitgliedern Jagdscheininhaber). Ein Aussetzen von Tieren, die nicht explizit jagdrechtlich genehmigt werden, verbietet sich von selbst.
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