In Sachsen soll es eine neue ASP-Allgemeinverfügung geben (Symbolbild: Xalanx stock.adobe.com)
Eingriff in bestehendes Recht. Scharfe Kritik von Jägern
Eine Allgemeinverfügung in Sachsen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stößt bei den örtlichen Jägern auf Unverständnis. Ein neues „Drei-Stufen-Modell“ soll dabei helfen, die Seuche in der „weißen Zone“ einzudämmen. In der ersten Stufe bleibe den Jägern zunächst acht Wochen Zeit, um ihr Revier „nahezu wildschweinrein“ zu halten, wie es in einer Meldung heißt. In der zweiten Stufe wird das Revier mit einer Drohne überflogen. Wenn der Grenzwert von zwei Wildschweinen auf 1000 Hektar überschritten wird, kann auf Anordnung der Abschuss durch einen externen Dienstleister angeordnet werden. Damit einher geht eine temporäre Beschneidung des Jagdrechts, neben einem Betretungsverbot, solange die Aktion dauert. In der dritten Stufe kommt der örtliche Jäger wieder hinzu, der beauftragt wird, sein Revier „schwarzwildfrei“ zu halten.
Zu diesem Vorhaben gab es mehrere Infoveranstaltungen, wie es weiter heißt. Aufgrund der mannigfachen Kritik entschärfte das zuständige Ministerium wohl einige Regeln, blieb aber bei den Kernaussagen des Vorhabens. Noch diese Woche soll die neue Allgemeinverfügung veröffentlicht werden. al