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Kupieren von Jagdhunden: Ausnahme soll kippen

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Wird Kupieren von Jagdhunden verboten? Laut Jagdgebrauchshundverband (JGHV) möchte das Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft (BMEL) die derzeitige Rechtslage im Tierschutzgesetz beim Kupieren von Jagdhunden ändern.

Wird Kupieren von Jagdhunden verboten? (Foto: Michael Woisetschläger)

Für ausgewählte Rassen, wie Deutsch-Kurzhaar, Deutsch-Drahthaar, Terrier und Wachtel, ist Kupieren als medizinische Prophylaxe zur Vorbeugung einer Verletzungsgefahr als Ausnahme vom generellen Verbot im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. JGHV-Präsident Karl Walch betont in einer Erklärung, dass „die im früheren Lebensalter beim Kupieren bestimmter Jagdhunderassen auftretenden Schmerzen, Leiden oder Schäden gegenüber den Tierschutzproblemen bei von Schwanzverletzungen betroffenen Tieren geringer einzuordnen sind als das hohe Verletzungsrisiko der Jagdhunde.“ Es sei also ein Gebot des Tierschutzes, die Ausnahmeregelung für Jagdhunde aufrechtzuerhalten. Der JGHV sei bereit, „gesetzliche Regelungen mitzutragen, die die Beschränkung auf bestimmte, für Schwanzverletzungen anfällige Jagdhunderassen präzisiert und für den jeweiligen Einzelfall genaue Vorgaben macht.“

Nicht nur der Jagdgebrauchshundverband, sondern auch engagierte Ausbilder und Züchter machen sich inzwischen im Internet stark gegen die drohende gesetzliche Einschränkung. Einer Politik der grünen Regierung, die u.a. massive Einschränkungen bei der Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Wild fordert, will derzeit eine Onlinepetition in Niedersachsen entgegenwirken.

mwo


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