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Landesjagdverband begrüßt Zulassung von Schalldämpfern

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Jäger in Baden-Württemberg können ab sofort Schalldämpfer für ihre Jagdgewehre bei ihrer Waffenbehörde beantragen.

Landesjagdverband begrüßt Zulassung von Schalldämpfern
Landesjagdverband begrüßt Zulassung von Schalldämpfern. (Foto: L&O Brandmark)
Der Schussknall eines Jagdgewehres liegt bei über 140 Dezibel – bei 120 Dezibel liegt die Schmerzgrenze. Ein Knall reicht aus, um das Gehör dauerhaft zu schädigen. Der Schalldämpfer auf dem Jagdgewehr reduziert den Mündungsknall. Dadurch wird die Lärmemission beim Schuss reduziert, die Verletzungsgefahr für Menschen und Hundeohren deutlich gesenkt.
Kapselgehörschützer können das Risiko zwar reduzieren, aber nicht jeder hat immer und überall diese Hilfen auf den Ohren. Daher begrüßt der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) ausdrücklich den erleichterten Erwerb von Schalldämpfern bei der Jagdausübung durch das Innenministerium.

„Erfreulicherweise ist das Innenministerium in seinem Erlass der Anregung des Landesjagdverbandes gefolgt, nicht nur vorgeschädigten Personen mit ärztlichem Attest ein Bedürfnis zuzugestehen“, so der stellvertretende Landesjägermeister Christian Kunz. Somit können gesunde Ohren besser geschützt werden. „Wenn ein Gehörschaden Voraussetzung für die Genehmigung eines Schalldämpfers ist, würde Ursache und Wirkung missachtet. Dann ist es zu spät. Der Schalldruck muss an der Quelle bekämpft werden.“

Positiv ist auch die Entscheidung dahingehend, die Notwendigkeit des Gesundheitsschutzes bei Jäger anderen Belangen voranzustellen. Das Bundeskriminalamt hatte zuvor festgestellt, dass mit der größeren Verfügbarkeit von Schalldämpfern auf Jagdgewehren keine negativen Auswirkungen für die öffentliche Sicherheit verbunden wären. Für Kurzwaffen bleiben Schalldämpfer weiter verboten.

PM LJV

 

 

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