Zusammen mit dem Landesbauernverband und den Grundbesitzerverbänden erarbeitete der Landesjagdverband (LJV) ein Grundsatzpapier, das helfen soll, Wildschäden zu verringern.
Agrarministerin Petra Wernicke, LJV-Präsident Dr. Wulf Stubbe, Geschäftsführer Dietrich Kramer und Reinhold Sangen-Emden, Oberste Jagdbehörde, beim Abschluss der Vereinbarung (v. li.). |
Dazu wurde am 27. Februar die so genannte „Langenweddinger Erklärung“ verabschiedet, die eine „Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen“ enthält. Nachdem zunächst ein Vorstoß des LJV gescheitert war, eine Neuregelung des Wildschadensersatzes im Bundesjagdgesetz zu verankern, suchte Präsident Wulf Stubbe das Gespräch mit den Bauern, um dem vermehrten Anbau von Energie-Mais auf riesigen Schlägen zu begegnen. Stubbe fürchtet für die Jäger nicht mehr zu bezahlende Wildschäden und in der Folge nicht mehr zu verpachtende Reviere.
In dem Grundsatzpapier ist festgehalten, wie durch besseren Informationsaustausch, Abstimmung von Anbaustrukturen, Terminen und Bejagungsmethoden eine Schalenwildkonzentration über längere Zeiträume, besonders vom Schwarzwild, in diesen Kulturen vermieden werden kann.