Präsidium und Vorstand des Landesjagdverbandes lehnen die Einführung einer Wildschaden-Ausgleichskasse ab.
Mit diesem Hinweis beantwortete Vizepräsident Karl-Heinz Müller während des Landesjägertages im Stadthaus Hermsdorf die Anfrage eines Delegierten. Unabhängig von der LJV-Meinung müsste die Einführung einer solchen Ausgleichskasse im Landesjagdgesetz geregelt werden. Und es sei sehr fraglich, ob sich dafür eine politische Mehrheit finde. Zudem fand die Versammlungsleitung einen entsprechenden Wunsch schwer vermittelbar. Denn mit Beginn des neuen Jagdjahres seien zahlreiche Pachtverträge in Kraft getreten, in denen die Pächter sich verpflichtet haben, Wildschaden in unbegrenzter Höhe zu bezahlen.
chb