Ab 1. Februar 2009 gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Jagdzeitenverordnung, die Argrarminister Till Backhaus am 14. November vergangenen Jahres unterzeichnete.
Zukünftig wird der Dachs in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin ganzjährig bejagbar sein. |
Ab 2010 Schießnachweis nötig
Mit dieser Verordnung wurde auch die Jagdausübung bei der Ernte von landwirtschaftlichen Kulturen ohne Verwendung von erhöhten jagdlichen Einrichtungen (Ansitzleitern, -kanzeln usw.) zur Erhöhung der Jagdsicherheit verboten (WILD UND HUND.de berichtete). Ab 2010 ist Innerhalb der potentiell möglichen Laufzeit eines Jagdscheines von drei Jahren der Nachweis eines Übungsschießens auf einem Schießstand zu erbringen.