Alles wiederkäuende Schalenwild soll altersunabhängig in Zukunft bis zum 31. Januar bejagbar sein. Das geht aus einem Entwurf zur Änderung der Jagdzeitenverordnung hervor, den das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (MLU) von Minister Till Backhaus (SPD) am 8. Januar den betroffenen Verbänden und Interessengruppen zum Kommentar vorgelegt hat.
Alles wiederkäuende Schalenwild wie z. B. das Rotwild soll künftig altersklassenunabhängig bis zum 31. Januar in Mechlenburg-Vorpommern bejagbar sein.
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Zur Begründung heißt es, die Streckenzahlen seien deutlich angestiegen und die Naturverjüngung durch hohe Wildbestände gefährdet. Ferner soll der Nandu eine Jagdzeit erhalten. Nandu-Jährlinge sollen in Zukunft ganzjährig, Hähne und Hennen vom 1. November bis 31. Januar erlegt werden dürfen. Die Jagdzeit der Waldsaatgans soll dagegen aufgehoben werden. Zudem will das Ministerium abweichend vom Bundesjagdgesetz erlauben, Nachtzielgeräte und künstliche Lichtquellen bei der Jagd auf Schwarzwild zu verwenden. Die Verbände haben jetzt bis zum 20. Februar Zeit den Entwurf zu kommentieren und Anregungen einzubringen. rig