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Mehr Sicht im Dunkeln

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Präsidium und Landesvorstand des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen haben sich am 19. August für eine Weiterentwicklung der LJV-Position zum Einsatz von Nachtzieltechnik (Dual-Use Geräte in Verbindung mit der Tageszieloptik) bei der Bejagung von Schwarzwild ausgesprochen.

Hintergrund sei die im Februar 2020 in Kraft getretene Novellierung des Waffengesetzes, die den Umgang mit Nachtsichtvor- und -aufsätzen durch Jäger nun waffenrechtlich erlaubt habe.

Acht Bundesländer würden inzwischen die jagdliche Verwendung solcher Geräte zur Schwarzwild-Bejagung gestatten. Auch in Nordrhein-Westfalen hält der Landesjagdverband eine einheitliche Regelung für notwendig und wird sich beim NRW-Umweltministerium für eine jagdrechtliche Erlaubnis der waffenrechtlich bereits zulässigen Geräte zum ausschließlichen Zweck der Schwarzwildbejagung einsetzen.

Vorsatzgeräte ermöglichen es, bei Dunkelheit selektiv zu jagen. In Zeiten der ASP eine große Hilfe. Missbrauch verboten (Foto: Dirk Waltmann)

Maßstab für die Anwendung müssen nach Ansicht des Landesjagdverbandes nicht nur die Möglichkeiten zur Intensivierung der Schwarzwildjagd, sondern auch die Grundsätze der Waidgerechtigkeit und des Tierschutzes sein.

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen wird Fortbildungsseminare für den Einsatz und die Anwendung der Nachtzieltechnik anbieten, sobald sie in NRW auf Schwarzwild erlaubt ist.

PM


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