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Minister legt Gesetzeserläuterung vor

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Nach dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle in Nordrhein-Westfalen hat der grüne Umweltminister Johannes Remmel nun eine 52-seitige Broschüre „Das ökologische Jagdgesetz NRW“ veröffentlicht.

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Dargestellt sind die neuen Jagd- und Schonzeiten ebenso wie Informationen zu Jagdausübung. Hinzu kommen Erläuterungen zur Hege, zum Natur- und Tierschutz sowie zu Gesellschaftsjagden.
 
Darin heißt es etwa, die Regelungen für die Nachsuche müsse nun analog „aus Gründen des Tierschutzes auch für Führer von brauchbaren Jagdhunden nach § 30 gelten, wenn anderes Wild als Schalenwild krankgeschossen in einen benachbarten Jagdbezirk wechselt“. Dieses Wild ist nach dem Verenden „unter anderem aus Gründen der Fleischhygiene fortzuschaffen und abzuliefern“.
 
Das Anlegen einer Kirrung „ist der Unteren Jagdbehörde unter Beifügung eines Lageplans im Maßstab von 1:5000 oder 1:10000 und im Koordinatensystem WGS 84 nach Längen- und Breitengrad jeweils in Grad und Bogenminuten mit drei Dezimalstellen vorher anzuzeigen“.
 
Insgesamt wird deutlich, dass die Broschüre quasi die ministerielle Interpretation und Reverenz ist, wie Jagdausübung in NRW ab sofort auszusehen hat. 
chb

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