Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat vor Kurzem eine ASP-Jagdverordnung beschlossen. Demnach sollen bei einem ASP-Ausbruch im betroffenen Gebiet unter anderen Sauen aller Altersklassen mit Schrot bejagt werden dürfen.
Im Seuchenfall geht es mit Schrot auf alle Altersklassen bei Sauen.
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Über die Verordnung über die Anwendung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest wird am 15. Januar im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz diskutiert werden. Neben der Erlaubnis des Schrotschusses auf Sauen aller Altersklassen sind folgende weitere Maßnahmen zur Intensivierung der Schwarzwildjagd im ASP-Fall geplant.
– Das Anlegen und Betreiben von Saufängen soll erlaubt werden.
– Um Sauen gezielt vor die Schützen zu bringen, soll Lappjagd legalisiert werden.
– Ein festgelegter Personenkreis soll bei Ausbruch der ASP künstliche Lichtquellen und Nachtsichtgeräte zur Sauenjagd nutzen dürfen.
– Im ASP-Fall würde das Bejagungsverbot im Umkreis von Wildfütterungen aufgehoben.
– Das Schießen aus Fahrzeugen soll im Ernstfall erlaubt werden.
– Das Verbot zur Nutzung bleihaltiger Büchsenmunition würde aufgehoben.
– Auch Bachen mit noch abhängigen Frischlingen dürften im ASP-Fall erlegt werden.
Die Jagdverordnung wird in den kommenden Wochen im Umweltausschuss sowie im Landtag beraten.
ml