Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am 17. Februar die Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die Störung des Brutgeschäftes der Kormorane am Bodensee abgewiesen. Die Vergrämungs-Maßnahme im Frühjahr 2008 war damit vorerst rechtens.
Dem NABU bleibt nach der schriftlichen Zustellung des Urteils und der Urteilsbegründung noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen. Dies würde dazu führen, dass der Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim nochmals aufgerollt werden müsste. Zur Begründung des Urteils vom 17. Februar gibt es derzeit noch keine Informationen, teilte das VG Freiburg gegenüber WILD UND HUND-Online mit.
Der NABU reichte Klage ein, da das Land nicht darlegen konnte, wie hoch die fischereiwirtschaftlichen Schäden waren und ob diese zweifelsfrei von Kormoranen verursacht wurden.
-hei-