Das nationale Waffenregister (NWR) wird pünktlich zum Jahresbeginn seinen Betrieb aufnehmen. Dies gab Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) auf einer Bundespressekonferenz am 19. November im Bundeshaus in Berlin bekannt.
Das Waffenregister werde „einen sehr konkreten Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“ leisten, erklärte Friedrich. Durch das Register könne man bei Schusswaffendelikten „bundesweit nachprüfen, wer welche Waffe legal besitzt“. Mit der Schaffung des zentralen Waffenregisters beim Bundesverwaltungsamt in Köln kommt Deutschland einer EU-Richtlinie nach, wonach diese Daten zentral verfügbar gemacht werden sollen. Mit dem Start am 1. Januar 2013 gehe das Register zwei Jahre früher in Betrieb als von der EU vorgesehen. „Deutschland ist damit einer der ersten Mitgliedsstaaten, der die Anforderungen der EU-Richtlinie voll erfüllt.“
In der Datenbank werden künftig die Informationen von derzeit 551 lokalen Waffenbehörden zusammengefasst. Diese örtlichen Behörden waren bisher untereinander nicht vernetzt. Nach Inbetriebnahme des Waffenregisters können laut Bundesinnenministerium alle deutschen Sicherheits- und Waffenbehörden einen gemeinsamen, stets aktuellen Datenbestand nutzen.
In einer zweiten Entwicklungsstufe soll das Register zudem Informationen zentral verfügbar machen, welche Stationen eine Waffe vom aktuellen Besitzer über etwaige Vorbesitzer und den Handel bis zum Hersteller oder Importeur durchlaufen hat. Dem Ministerium zufolge absolvierte das nationale Waffenregister im Oktober erfolgreich einen Probebetrieb mit zehn Waffenbehörden. Dabei seien die Stabilität und Zuverlässigkeit des Registers lebensnah getestet worden.
sb