Im Steigerwald gibt es Gezerre um den Waldnaturschutz. Der bisherige Bamberger CSU-Landrat Günter Denzler hatte kurz vor seinem Ausscheiden im April 2014 eine Verordnung erlassen, die knapp 800 ha staatlichen Wald im Ebracher Forst nach §29 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz stellt.
Damit hat er die Blockade von Bürgern und Nutzern des Steigerwalds, die sich im Zuge der Debatte um einen Nationalpark gegen eine Unterschutzstellung wehren, umgangen.
Im Mai teilten das bayerische Umwelt- und das Forstministerium in Absprache mit dem neuen Bamberger Landrat Johann Kalb (CSU) in einer Presseveröffentlichung mit, die Verordnung werde außer Vollzug gesetzt. Eine Landratssprecherin relativierte dies jedoch: „Eine Außervollzugsetzung der Verordnung ist nicht im rechtstechnischen Sinn zu verstehen“, schrieb sie auf Rückfrage von WILD UND HUND am 24. Juni.
vk