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Neue Vereinbarung zu Präventivmaßnahmen gegen ASP

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In NRW gibt es eine neue Vereinbarung zur ASP-Prävention (Symbolbild: elmar gubisch stock.adobe.com)

Vereinbarung gilt bis Ende des Jahres. Kontakt zu Wildschweinen vermeiden

Das NRW-Landwirtschaftsministerium, die Landwirtschaftsverbände, die Landwirtschafskammer sowie die NRW-Tierärzte­kammern und die Landesvereinigung Ökologischer Landbau haben sich in einer gemeinsamen Vereinbarung auf zusätzliche Präventivmaßnahmen gegen die ASP verständigt. Bis Ende des Jahrs 2022 gilt diese Vereinabrung zunächst. Die Maßnahmen konkretisieren die bestehende Verantwortung aller Schweinehalter und richten sich ebenso an Hobbyhalter.

Wichtig für Schweinehalter: Bei unspezifischen Krankheitsanzeichen muss ab sofort unverzüglich eine ASP-Ausschluss­untersuchung veranlasst werden. Der Tierarzt kann die repräsentativen Stichproben über das von der Tierseuchenkasse angebotene Früherkennungssystem in ein Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) einsenden und mit der Tierseuchenkasse abrechnen.

Außerdem wird ab sofort ein flächendeckendes Falltier-Monitoring mit virologischen Blutuntersuchungen etabliert. Es gilt für Schweine ab einem Alter von 60 Tagen:

  • Bis zu einem Tierbestand von 100 Tieren sind wöchentlich die ersten beiden verendeten oder notgetöteten Schweine zu untersuchen.
  • Ab mehr als 100 Tieren kommt es auf die Mortalitätsrate und das Alter an. Verendet mehr als 1% der Mast- oder Zuchttiere oder verenden mehr als 2 % der Aufzuchtferkel innerhalb von sieben Tagen, sind ebenfalls die erste beiden Schweine zu untersuchen.

Laut Vereinbarung sollen Schweinehalter

  • prüfen, ob alle notwendigen internen und externen Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen worden sind.
  • ein Besucherbuch für betriebsfremde Personen führen.
  • Wildschweinkontakt in allen Funktions- und Logistikbereichen unterbinden.
  • auf Jagdaktivitäten in ASP-Restriktionszonen verzichten.
  • organisches Beschäftigungsmaterial und Einstreu sechs Wochen wildschweinesicher lagern.

Die komplette Vereinbarung können Sie hier downloaden al

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