Die Daten aus dem Berichtsjahr 2023 und dem Monitoringjahr 2022/23 geben einen Einblick, wie sich der Grauhund sich im Bundesland verbreitet und welche Folgen das für Wild- und Weidetier hat.
Die Verbreitung des Grauhundes in Hessen führte im Jahr 2023 zu einer Vervierfachung der Übergriffe auf Weidetiere. (Symbolbild: Adobe Stock – Nicolette Wollentin)
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat am Montag, 16. September, den Jahresbericht „Wolf in Hessen“ für das Jahr 2023 veröffentlicht. Laut Pressemitteilung der Landesbehörde umfasst der Bericht alle relevanten Daten und Ergebnisse aus dem Bundesland für das Berichtsjahr 2023 und dem Monitoringjahr 2022/2023. So geht aus dem Dokument beispielsweise hervor, dass über ganz Hessen verteilt mindestens sieben Wolfsterritorien liegen. Unter den 25 genetisch nachgewiesenen Grauhunden befinden sich vier Einzelgänger und drei Rudel.
Auch Schadensfälle, die durch die Raubtiere verursacht wurden, sind in dem Bericht verarbeitet worden. So haben sich Wolfsübergriffe und die Anzahl der geschädigten Nutztiere aus dem Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht. Die meisten Weidetierrisse fanden auf Schafe und Ziegen statt, aber auch Rindskälber und Gatterwild waren betroffen. Ebenso lässt sich aber auch nachvollziehen, dass sich ein Großteil dieser Angriffe auf die Wolfsfähe GW3092f zurückzuführen ist.
Die ausgezahlten Billigleistungen beliefen sich für das Jahr auf knapp 8.000 Euro. Es wurden allerdings nicht alle Risse von Nutztieren entschädigt. Von den 36 Übergriffen auf Schafe und Ziegen erfüllten 28 nicht den erforderlichen Grundschutz, der für eine Billigkeitsleistung notwendig ist. Diese hier nur zusammengefassten Themengebiete oder andere Informationen können Interessierte selbst in „Wolf in Hessen“ nachlesen.
Bei dem Jahresbericht zum Wolf in Hessen handelt es sich um den letzten aus der Feder des HLNUG. Demnach wird die Zuständigkeit für alle wolfsrelevanten Themen ab diesem Herbst vom Wolfszentrum Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst weitergegeben. Damit sollen Kompetenzen und Zuständigkeiten weitergebündelt werden.
red