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Keine Fristverkürzung für ASP-Sperrzone in Niedersachsen

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Cem Özdemir - Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Die EU-Kommission hält die ASP-Ausbruchsgefahr in Deutschland für unvermindert hoch. Einer Fristverkürzung für die niedersächsische Sperrzone wird aus diesem Grund nicht zugestimmt.  (Foto: BMEL/Janine Schmitz/Photothek)

EU-Kommission lehnt Özdemirs Antrag auf Fristverkürzung ab.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) teilte gestern mit, dass die EU-Kommission dem in der letzten Woche eingereichten Antrag auf Fristverkürzung nicht zustimmt. Aus Sicht der Kommission habe sich die epidemiologische Lage in Deutschland insgesamt verschlechtert. Weil es in drei verschiedenen Bundesländern – Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen – zu ASP-Ausbrüchen gekommen ist, bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und gegebenenfalls auch voneinander entfernte Gebiete Deutschlands.

Das BMEL hatte gemeinsam mit dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium einen Antrag auf Verkürzung der Frist für die ASP-Sperrzone eingereicht. Grund für den Antrag ist, dass die geltenden Tierseuchenauflagen in der niedersächsischen Sperrzone zu einem Stau mit zuletzt 30.000 überschweren Schweinen führten, da die Schlachtunternehmen die Annahme der Tiere momentan verweigerten.  Dies habe neben existenziellen Folgen für die Landwirte auch enorme Tierschutzherausforderungen zur Folge.

lb

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