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Niedersachsen: Keine GSG 9 Wolf

1989

Der Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, Helmut Dammann-Tamke, forderte auf dem Landesjägertag am 4. Mai in Duderstadt, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen. Das Beispiel Luchs – dessen Wiederansiedlung von den Jägern finanziert worden sei – zeige eindrucksvoll, wie sich eine dem Jagdrecht unterliegende Wildart ausbreiten könne. Wenn die Politik wolle, könne sie für die westpolnisch-deutsche Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand feststellen, da ein ständiger genetischer Austausch dieser mit der ostpolnisch-baltischen Population nachgewiesen sei.

Helmut Damman-Tanke
LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke fragt sich, warum der Wolf in anderen europäischen Ländern von Jägern bejagt wird, in Deutschland dafür aber Spezialkräfte rekrutiert werden sollen.
Foto: Markus Hölzel

Eine Absage erteilte Dammann-Tamke der Idee mobiler Einsatztrupps für eine eventuelle Wolfsregulation. „Wir brauchen keine GSG 9 für den Wolf. Wenn Politik eine Regulation will, gehört der Wolf ins Jagdrecht. Es kann nicht sein, dass in der freien Landschaft zwei Gruppen mit großkalibrigen Waffen in zwei Rechtskreisen unterwegs sind“, sagte er.

Wenn Probleme mit Wildarten auftreten, seien die Erwartungen an die Jäger groß, wie die Beispiele Nutria, Schwarzwild und auch Wolf aktuell zeigten. Von der Landwirtschaft forderte er, durch die Anlage von Bejagungsschneisen ihren Beitrag zu leisten. Und vom CDU-geführten Agrarministerium erwartet Dammann-Tamke kurzfristig eine Überarbeitung der vom grünen Minister Christian Meyer eingeschränkten Jagdzeitenverordnung. Insbesondere die Jagd auf Gänse müsse wieder vereinfacht werden, um die landwirtschaftlichen Schäden zu begrenzen – auch in Schutzgebieten. mh

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